Der Notar und seine Aufgaben
DIE AUFGABEN UND TÄTIGKEITEN EINES NOTARS SIND SEHR VIELSEITIG.
Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes, das ihm vom Staat verliehen wurde und ihn in dieser Funktion zum Hoheitsträger macht. Der Recht suchende Bürger erkennt dies unter anderem an dem Amtsschild mit dem Landeswappen.
Für Sie als Klient des Notars überwiegt eine andere Seite seiner Tätigkeiten. Als verschwiegener und unparteiischer Berater in komplizierten und folgenreichen Rechtsangelegenheiten betreut der Notar Sie und Ihre Vertragspartner. Notare leisten Hilfestellung bei der Gestaltung von Rechtsbeziehungen und fungieren als Vermittler zwischen den Interessen der Parteien, wie zum Beispiel bei Grundstücksgeschäften, Testamenten, Ehe- und/oder Erbverträgen.
Neben Beglaubigungen von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften ist der Notar auch für Beurkundungen jeder Art zuständig. Für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften ist die Beurkundung durch einen Notar sogar gesetzlich vorgeschrieben. Dies ist immer dort der Fall, wo der Gesetzgeber die Mithilfe des Notars wegen der weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Folgen für die Beteiligten für geboten hält.
Darüber hinaus dürfen Notare Verlosungen und Auslosungen vornehmen und sie erstellen Vermögensverzeichnisse. Sie können ebenfalls die Vermittlung von Nachlass- und Gesamtgutauseinandersetzungen vornehmen. Daneben können Notare in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit beraten und vertreten, als Schiedsrichter tätig sein, Eide abnehmen, Bescheinigungen ausstellen und Wertpapiere sowie Kostbarkeiten verwahren.
Seiner öffentlichen Aufgabe und Funktion für das Gemeinwesen entsprechend darf der Notar seine Amtstätigkeit nicht ohne ausreichenden Grund verweigern; er hat also jedem Rechtsuchenden mit seiner Urkundstätigkeit zur Verfügung zu stehen.
ANWALTSNOTARIAT
In Niedersachsen wird das Amt des Notars im Nebenberuf mit einem Anwalt besetzt. Um Anwaltsnotar zu sein muss man in dem Amtsbereich, in dem man tätig ist schon mindestens drei Jahre ununterbrochen als hauptberuflicher Anwalt tätig gewesen sein.
Herr Jan Paysen als Anwaltsnotar übt daher immer zwei Berufe gleichzeitig aus: In jeder Angelegenheit dürfen wir als gesamte Kanzlei nur entweder als Rechtsanwalt oder als Notar für Sie tätig sein.
Als Notar unterliegt Jan Paysen daher der Bundesnotarordnung und ist unabhängiger und unparteilicher Betreuer Ihrer Angelegenheiten.
Als Rechtsanwälte müssen wir dann ebenfalls berufsrechtlichen Vorschriften für Rechtsanwälte beachten.
UNSERE NOTARIELLEN LEISTUNGEN FÜR SIE IM ÜBERBLICK:
- · Grundstücks- und Wohnungseigentums-Kaufverträge
- · Grundpfandrechtsbestellungen (Grundschulden, Hypotheken)
- · Eheverträge und Adoptionsanträge
- · Gründungen von Kapitalgesellschaften (GmbH, AG und UG)
- · Gesellschafterbeschlüsse (Kapitalmaßnahmen, Satzungsänderungen etc.)
- · Handels- und Vereinsregisteranmeldungen
- · Unterschriftsbeglaubigungen
- · Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
- · Testaments- und Erbvertragserrichtung
- · Erbscheinanträge und Erbausschlagung